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Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig

Dienstag, 02. März 2010

Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass die sogenante Vorratsdatenspeicherung, d.h. die verdachtsunabhängige Speicherung aller Verbindungsdaten von Telefongesprächen und Internetverbindungen gegen Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes (Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis) verstösst.

Die Vorratsdatenspeicherung wurde in einem Gesetz am 9. November 2007 als Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie beschlossen. Seit 2008 ist dadurch nachvollziehbar, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS wird auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten. Entgeltliche Anonymisierungsdienste sind verboten.

Die Aufzeichnung von Informationen über die Kommunikation, Bewegung und Mediennutzung jedes Bürgers stellt die bislang größte Gefahr für unser Recht auf ein selbstbestimmtes und privates Leben dar.

Daher haben Ende 2007 über 34.000 Bundesbürger Verfassungsbeschwerde eingereicht, soviele wie noch nie zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik.

Das Karlsruher Urteil schließt eine Speicherung der Daten jedoch nicht grundsätzlich aus. Die Richter stellen nicht die Zulässigkeit der EU-Richtlinie insgesamt in Frage. Bei der Speicherung handele es sich aber “um einen besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt“. Darum müsse ein derartiger Eingriff an strengste Bedingungen geknüpft werden. Diese Voraussetzungen erfüllt das deutsche Gesetz laut dem Urteil nicht.

Die Reaktionen der Politik bleibt abzuwarten, doch für alle Gegner der Vorratsdatenspeicherung steht schon jetzt fest: “Heute ist ein guter Tag für Deutschland.”

Karlsruhe Service Research Institute eröffnet

Freitag, 11. Januar 2008

Um der wachsenden Bedeutung von Dienstleistungen gerecht zu werden, geht die IBM eine Kooperation mit der Universität Karlsruhe ein und gründet gemeinsam das Karlsruhe Service Research Institute.

Hintergrund der gemeinsamen Initiative ist die rasch wachsende Bedeutung des Dienstleistungssektors: Schon heute werden ein Großteil der weltweiten Wertschöpfung und mehr als 70 Prozent des deutschen Bruttoinlandsproduktes mit Dienstleistungen erwirtschaftet. Gerade in Deutschland gibt es dennoch bislang kaum speziell auf Dienstleistungen ausgerichtete Forschungsvorhaben und interdisziplinäre Bildungsangebote. Ausnahme sind hier z.B. die katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt mit dem Lehrstuhl für Dienstleistungsmanagement von Prof. Stauss.
Anders in Ausland, wo es schon lange mehrere Forschungseinrichtungen zum Thema “Service” gibt, z.B. die renommierte W.P.Carey School of Business an der Arizona State University.

Geplant sind in Karlsruhe zunächst Veranstaltungen in den Studiengängen Wirtschaftsingenieurwesen und Informationswirtschaft, mittelfristig soll es einen eigenständigen Master-Studiengang geben. Sofern der Senat der Universität im Februar der Gründung zustimmt, wird das Institut im Sommersemester seine Arbeit aufnehmen.