Mit ‘Grundgesetz’ getaggte Artikel

Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig

Dienstag, 02. März 2010

Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass die sogenante Vorratsdatenspeicherung, d.h. die verdachtsunabhängige Speicherung aller Verbindungsdaten von Telefongesprächen und Internetverbindungen gegen Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes (Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis) verstösst.

Die Vorratsdatenspeicherung wurde in einem Gesetz am 9. November 2007 als Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie beschlossen. Seit 2008 ist dadurch nachvollziehbar, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS wird auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten. Entgeltliche Anonymisierungsdienste sind verboten.

Die Aufzeichnung von Informationen über die Kommunikation, Bewegung und Mediennutzung jedes Bürgers stellt die bislang größte Gefahr für unser Recht auf ein selbstbestimmtes und privates Leben dar.

Daher haben Ende 2007 über 34.000 Bundesbürger Verfassungsbeschwerde eingereicht, soviele wie noch nie zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik.

Das Karlsruher Urteil schließt eine Speicherung der Daten jedoch nicht grundsätzlich aus. Die Richter stellen nicht die Zulässigkeit der EU-Richtlinie insgesamt in Frage. Bei der Speicherung handele es sich aber “um einen besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt“. Darum müsse ein derartiger Eingriff an strengste Bedingungen geknüpft werden. Diese Voraussetzungen erfüllt das deutsche Gesetz laut dem Urteil nicht.

Die Reaktionen der Politik bleibt abzuwarten, doch für alle Gegner der Vorratsdatenspeicherung steht schon jetzt fest: “Heute ist ein guter Tag für Deutschland.”

Trauertag um das Fernmeldegeheimnis

Donnerstag, 14. Dezember 2006

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat wegen des Jahrestags des Beschlusses zur Einführung der “Totalprotokollierung” der elektronischen Nutzerspuren zur Verhüllung von Webseiten am 14. Dezember aufgerufen:

“Nach Plänen von Union und SPD soll ab Mitte 2007 zur verbesserten Strafverfolgung nachvollziehbar werden, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder Email in Verbindung gestanden hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. Anonyme Emailkonten und Anonymisierungsdienste sollen verboten werden.More...

Mit Hilfe der gespeicherten Daten können Bewegungsprofile erstellt, geschäftliche Kontakte rekonstruiert und Freundschaftsbeziehungen identifiziert werden. Auch Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation, auf persönliche Interessen und die Lebenssituation der Kommunizierenden werden möglich. Zugriff auf die Daten sollen Polizei, Staatsanwaltschaft und ausländische Staaten erhalten.

Derzeit dürfen Telekommunikationsanbieter nur die zur Abrechnung erforderlichen Verbindungsdaten speichern. Dazu gehören Standortdaten und Email-Verbindungsdaten nicht. Der Kunde kann verlangen, dass Abrechnungsdaten mit Rechnungsversand gelöscht werden. Durch die Benutzung von Pauschaltarifen kann eine Speicherung zudem bisher gänzlich vermieden werden, was etwa für Journalisten und Beratungsstellen wichtig sein kann.” (www.vorratsdatenspeicherung.de)

Diese politische Entwicklung, getrieben vom Aktionismus nach den tragischen Ereignissen vom 11. September 2001, würde dazu führen, dass das im Grundgesetz verankerte Fernmeldegeheimnis aufgeweicht würde. Zudem wäre die Vorratsdatenspeicherung “ein Verstoß gegen [...] das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, gegen die Meinungs-, Informations- und Rundfunkfreiheit, gegen die Berufsfreiheit und gegen das Gleichbehandlungsgebot.” (de.wikipedia.org/wiki/Vorratsdatenspeicherung)

Die Webseite des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) nennt in ihrem Artikel Möglichkeiten der demokratischen Einflußnahme gegen die geplante Gesetzesänderung.