Trauertag um das Fernmeldegeheimnis

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat wegen des Jahrestags des Beschlusses zur Einführung der “Totalprotokollierung” der elektronischen Nutzerspuren zur Verhüllung von Webseiten am 14. Dezember aufgerufen:

“Nach Plänen von Union und SPD soll ab Mitte 2007 zur verbesserten Strafverfolgung nachvollziehbar werden, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder Email in Verbindung gestanden hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. Anonyme Emailkonten und Anonymisierungsdienste sollen verboten werden.More...

Mit Hilfe der gespeicherten Daten können Bewegungsprofile erstellt, geschäftliche Kontakte rekonstruiert und Freundschaftsbeziehungen identifiziert werden. Auch Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation, auf persönliche Interessen und die Lebenssituation der Kommunizierenden werden möglich. Zugriff auf die Daten sollen Polizei, Staatsanwaltschaft und ausländische Staaten erhalten.

Derzeit dürfen Telekommunikationsanbieter nur die zur Abrechnung erforderlichen Verbindungsdaten speichern. Dazu gehören Standortdaten und Email-Verbindungsdaten nicht. Der Kunde kann verlangen, dass Abrechnungsdaten mit Rechnungsversand gelöscht werden. Durch die Benutzung von Pauschaltarifen kann eine Speicherung zudem bisher gänzlich vermieden werden, was etwa für Journalisten und Beratungsstellen wichtig sein kann.” (www.vorratsdatenspeicherung.de)

Diese politische Entwicklung, getrieben vom Aktionismus nach den tragischen Ereignissen vom 11. September 2001, würde dazu führen, dass das im Grundgesetz verankerte Fernmeldegeheimnis aufgeweicht würde. Zudem wäre die Vorratsdatenspeicherung “ein Verstoß gegen [...] das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, gegen die Meinungs-, Informations- und Rundfunkfreiheit, gegen die Berufsfreiheit und gegen das Gleichbehandlungsgebot.” (de.wikipedia.org/wiki/Vorratsdatenspeicherung)

Die Webseite des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) nennt in ihrem Artikel Möglichkeiten der demokratischen Einflußnahme gegen die geplante Gesetzesänderung.

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